SHIFT IV | Programm zur Förderung innovativer Kunst
Mit SHIFT werden 30 eingereichte Projekte mit festen Summen gefördert:
- Shift (1)
3 Projekte zur Umsetzung künstlerischer Vorhaben zu je 100.000 Euro - Shift (2)
4 Projekte zur Umsetzung künstlerischer Vorhaben zu je 75.000 Euro - Shift (3)
9 Projekte zur Umsetzung künstlerischer Vorhaben zu je 50.000 Euro - Shift (4)
14 Projekte zur Förderung künstlerischer Arbeit zu je 20.000 Euro
INHALTLICHE AUSRICHTUNG
1.1. PROJEKTINHALT
Das Förderprogramm SHIFT ist ein Instrument, welches das Spektrum des Wiener Kunst- und Kulturlebens erweitert. Gefördert werden Projekte aller künstlerischen Genres, die in der gesamten Stadt künstlerische und kulturelle Impulse setzen.
1.2. ZIELSETZUNG
SHIFT ermöglicht Projekte, die zumindest eine der folgenden Zielsetzungen erfüllen:
- Kulturelle Nahversorgung in dezentraleren Teilen Wiens verbessern
- Trans- und multidisziplinäre künstlerische Arbeiten
- Wiederaufnahme und Projektweiterentwicklung, um neue Spielorte und Publikum zu gewinnen
- Kulturelle und gesellschaftliche Entwicklung bzw. die Identifikation der Bewohner*innen mit ihrem Lebens- und Wohnraum stimulieren
1.3. ZIELGRUPPEN
- In Wien ansässige und tätige Künstler*innen und Kulturinstitutionen aller Kunstrichtungen.
1.4. ZEIT UND ORT DER UMSETZUNG
Gefördert werden Projekte, deren Umsetzung und Veröffentlichung in Wien im Zeitraum Oktober 2020 bis Oktober 2021 geplant sind.
PROJEKTAUSWAHL
2.1. JURIERUNG
Eine Jury schlägt den Entscheidungsorganen ausgewählte Projekte vor. Die Jury setzt sich aus unabhängigen Expert*innen der zeitgenössischen Kunst- und Kulturarbeit zusammen. Die Jury ist mit Ausschreibungsbeginn unter https://www.basiskultur.at/shift/jury/ abrufbar.
2.2. MEHRSTUFIGER AUSWAHLPROZESS
2.2.1
In einer ersten Bewertung trifft die Jury eine Vorauswahl aus den SHIFT-Einreichungen. Diese wird alle eingereichten Projekte beinhalten, welche die Jury für vielversprechend hält.
2.2.2
Die so vorausgewählten Einreicher*innen werden bis spätestens Mitte Juli 2020 aufgefordert, binnen einer Monatsfrist eine detaillierte Projektbeschreibung zu übermitteln. Projekte, die nach der 2. Phase nicht gefördert werden, werden mit einem gestaffelten Abschlagshonorar je nach Projekttopf abgegolten.
2.2.3
Die Einreicher*innen werden im Bedarfsfall von der Jury zu einem Gespräch eingeladen bzw. holt die Jury Zusatzinformationen zu den geplanten Projekten ein. Die Jury kann gegenüber den Einreicher*innen Anregungen zu den Projekten formulieren.
2.2.4
Die Jury erstellt eine Liste positiv bewerteter SHIFT-Einreichungen und schlägt sie den verantwortlichen Organen zur Bewilligung vor.
Die in der Schlussauswahl ausgewählten Projekte entsprechen in Anzahl und Förderhöhe der Ausschreibung. Als Ergebnis des Bewertungsprozesses werden alle Bewerber*innen über das Ergebnis der Jurierung schriftlich informiert.
2.3. BEWERTUNGSKRITERIEN
Die Expert*innenjury überprüft die eingereichten Vorschläge vor allem unter dem Aspekt der oben dargestellten inhaltlichen Zielsetzung. Darüber hinaus werden alle Einreichungen für jeden der folgenden Aspekte spezifisch bewertet:
- KÜNSTLERISCHES KONZEPT:
Professionelle und ernsthafte künstlerische Auseinandersetzung mit einem Themenbereich, Qualitätsanspruch, klare Darstellung von künstlerischer Intention und Umsetzung - INNOVATION:
Originalität, Besonderheit und/oder innovative Ideen und Konzepte und/oder experimentelle Arbeiten (Gegenwartsbezug, Offenheit, Relevanz) - WIEN-BEZUG:
Auseinandersetzung mit der Stadt Wien, ihren Bewohner*innen, gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Gegebenheiten und hier ansässigen Künstler*innen - VERMITTLUNGSKONZEPT:
Zugang und Teilhabe unterrepräsentierter oder neuer Publikumsschichten durch Kunst- und Kulturvermittlungsaspekte - KALKULATION:
Kostenbewusstsein, Wirtschaftlichkeit (überzeugender Finanzierungsplan), Transparenz bei Kooperationen und Koproduktionen, Unterstützung durch etablierte Kunst- und Kulturinstitutionen - KOMMUNIKATIONSKONZEPT:
Über welche Medien und Wege wird das Publikum im Vorfeld erreicht, welche mediale Nachbereitung ist geplant? (PR, Social Media, Werbung und sonstiges)
In der zweiten Phase wird zusätzlich auf eine Ausgewogenheit von künstlerischen Sparten, Zielgruppen, der regionalen Verortung der Spielstätten und der zeitlichen Verteilung der Projekte geachtet.
BEWERBUNG
3.1 INFOTERMINE
Aufgrund der derzeitigen Umstände wird sich die Bekanntgabe der Infoveranstaltungen verzögern. Über www.basiskultur.at/shift und www.facebook.com/basiskultur.shift werden zeitnah Informationen dazu bekanntgegeben.
3.2. EINREICHUNGSUNTERLAGEN
Einreichungen sind ausschließlich online möglich https://basiskultur.at/shift-foerderungsantrag/
Unter demselben Link wird das Antragsformular als pdf zur Voransicht zur Verfügung gestellt.
Einreichungen müssen folgende Informationen enthalten:
- Vollständig ausgefülltes Förderansuchen mit dem zur Verfügung stehenden Online-Formular.
- Kalkulation der notwendigen finanziellen Mittel nach dem zur Verfügung stehenden Online-Kalkulationsraster
- Projektbeschreibung mit Darstellung der Inhalte und Vorhaben (innerhalb der formalen Vorgaben des Antragformulars)
- Aus den Bewerbungsunterlagen muss hervorgehen, für welchen der Fördertöpfe SHIFT (1), (2), (3) oder (4) eingereicht wird. Mehrfacheinreichungen sind möglich.
Die Honorare sollen den Richtlinien von Fair Pay entsprechen.
Es gelten die Förderrichtlinien der MA 7
ACHTUNG: In der Online-Einreichung der ersten Phase gibt es Zeichenbegrenzungen:
- Allgemeine Projektbeschreibung: maximal 2.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen)
- Berücksichtigung der Bewertungskriterien: maximal 3.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen)
- Informationen zur/ zum Antragsteller*in und Künstler*innen: maximal 3.0000 Zeichen (inkl. Leerzeichen)
Bitte dies bei der schriftlichen Vorbereitung zur Einreichung berücksichtigen!
Unterstützendes Anschauungsmaterial kann als ein einzelnes (!) PDF (maximal fünf A4-Seiten, maximal 10 MB) über die Hochladeoption zu Verfügung gestellt werden. Dieses ersetzt jedoch NICHT die drei oben beschriebenen Textfelder.
3.3. BEWERBUNGSFRIST
Einreichungen müssen bis spätestens 15. Mai 2020 abgegeben werden. Das Internetportal zur Einreichung schließt automatisch um 24:00 Uhr dieses Tages.
Bitte bedenken Sie, dass es stets zu Serverüberlastung kommen kann und reichen Sie daher rechtzeitig ein!
Für weiterführende allgemeine Informationen zur Ausschreibung werft einen Blick auf unsere FAQ`s
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Fair Pay Schema - hier die Links zu den Gehaltsempfehlungen der verschiedenen IG`s:
IG Kultur/TKI / Freie Kulturarbeit:
https://www.igkultur.at/sites/default/files/posts/downloads/2020-01-15/Honorarspiegel_TKI_2020.pdf
https://www.igkultur.at/sites/default/files/projects/downloads/2020-01-03/Gehaltsschema_KA_2020.pdf
IG AutorInnen Mindesthonorare - Empfehlungen für Lesungen und Diskussionen:
http://www.literaturhaus.at/index.php?id=6918
Honorarsatzempfehlung des Österreichischen Verbands der KulturvermittlerInnen im Museums-und Ausstellungswesen (Stand 2018):
http://www.kulturvermittlerinnen.at/wp-content/uploads/2018/07/Honorarsatzempfehlung_2018.pdf
Musikergilde:
https://www.musikergilde.at/de/beratung.htm
(Honorare für Werbung, Tonträger, Auftritte und Sonstiges in der linkenSpalte anwählbar) soll demnächst in Zusammenarbeit mit Mit der Stadt reden / mica überarbeitet werden.
IGFT:
https://freietheater.at/honoraruntergrenze
IG Bildene Kunst:
http://www.igbildendekunst.at/fileadmin/user_upload/IGBK_Dateien/igbk_online/galerie/galerierinfo/ausstellungshonorare_modell_igbildendekunst.pdf