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Ausschreibung SHIFT V 2023/2024


SHIFT V |
Programm zur Förderung innovativer Kunst

Mit SHIFT werden 30 eingereichte Projekte mit festen Summen gefördert:

  • Shift (1)
    3 Projekte zur Umsetzung künstlerischer Vorhaben zu je 100.000 Euro
  • Shift (2)
    4 Projekte zur Umsetzung künstlerischer Vorhaben zu je   75.000 Euro
  • Shift (3)
    9 Projekte zur Umsetzung künstlerischer Vorhaben zu je   50.000 Euro
  • Shift (4)
    14 Projekte zur Förderung künstlerischer Arbeit zu je         20.000 Euro

 

INHALTLICHE AUSRICHTUNG

1.1. PROJEKTINHALT

Das Förderprogramm SHIFT ist ein Instrument, welches das Spektrum des Wiener Kunst- und Kulturlebens erweitert. Gefördert werden Projekte aller künstlerischen Genres, die in der gesamten Stadt künstlerische und kulturelle Impulse setzen.

1.2. ZIELSETZUNG

SHIFT ermöglicht Projekte, die zumindest eine der folgenden Zielsetzungen erfüllen:

  • Kulturelle Nahversorgung in dezentraleren Teilen Wiens verbessern
  • Trans- und multidisziplinäre künstlerische Arbeiten
  • Kulturelle und gesellschaftliche Entwicklung bzw. die Identifikation der Bewohner:innen mit ihrem Lebens- und Wohnraum stimulieren

1.3. ZIELGRUPPEN

  • In Wien ansässige und tätige Künstler:innen und Kulturinstitutionen aller Kunstrichtungen.

1.4. ZEIT UND ORT DER UMSETZUNG

Gefördert werden Projekte, deren Umsetzung und Veröffentlichung in Wien im Zeitraum Jänner 2023 bis Juni 2024 geplant sind.

 

PROJEKTAUSWAHL

2.1. JURIERUNG

Eine Jury schlägt den Entscheidungsorganen ausgewählte Projekte vor. Die Jury setzt sich aus unabhängigen Expert:innen der zeitgenössischen Kunst- und Kulturarbeit zusammen. Die Jury ist mit Ausschreibungsbeginn unter https://www.basiskultur.at/shift/jury/ abrufbar.

2.2. MEHRSTUFIGER AUSWAHLPROZESS

2.2.1
In einer ersten Bewertung trifft die Jury eine Vorauswahl aus den SHIFT-Einreichungen. Diese wird alle eingereichten Projekte beinhalten, welche die Jury für vielversprechend hält.

2.2.2
Die so vorausgewählten Einreicher:innen werden im Verlauf des Monats Oktober 2022 bei Bedarf aufgefordert, binnen einer Monatsfrist eine detailliertere Projektbeschreibung zu übermitteln. Projekte, die nach der 2. Phase nicht gefördert werden, werden mit einem gestaffelten Abschlagshonorar je nach Projekttopf abgegolten.*

2.2.3
Die Einreicher:innen werden im Bedarfsfall von der Jury zu einem Gespräch eingeladen bzw. holt die Jury Zusatzinformationen zu den geplanten Projekten ein. Die Jury kann gegenüber den Einreicher:innen Anregungen zu den Projekten formulieren.

2.2.4
Die Jury erstellt eine Liste positiv bewerteter SHIFT-Einreichungen und schlägt sie den verantwortlichen Organen zur Bewilligung vor.

Die in der Schlussauswahl ausgewählten Projekte entsprechen in Anzahl und Förderhöhe der Ausschreibung. Als Abschluss des Bewertungsprozesses werden alle Bewerber:innen über das Ergebnis der Jurierung schriftlich informiert.

2.3. BEWERTUNGSKRITERIEN

Die Expert:innenjury überprüft die eingereichten Vorschläge vor allem unter dem Aspekt der oben dargestellten inhaltlichen Zielsetzung. Darüber hinaus werden alle Einreichungen für jeden der folgenden Aspekte spezifisch bewertet:

  • KÜNSTLERISCHES KONZEPT:
    Professionelle und ernsthafte künstlerische Auseinandersetzung mit einem Themenbereich, Qualitätsanspruch, klare Darstellung von künstlerischer Intention und Umsetzung
  • INNOVATION:
    Originalität, Besonderheit und/oder innovative Ideen und Konzepte und/oder experimentelle Arbeiten (Gegenwartsbezug, Offenheit, Relevanz)
  • WIEN-BEZUG:
    Auseinandersetzung mit der Stadt Wien, ihren Bewohner:innen, gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Gegebenheiten und hier ansässigen Künstler:innen
  • VERMITTLUNGSKONZEPT:
    Zugang und Teilhabe unterrepräsentierter oder neuer Publikumsschichten durch Kunst- und Kulturvermittlungsaspekte
  • KALKULATION:
    Kostenbewusstsein, Wirtschaftlichkeit (überzeugender Finanzierungsplan), Transparenz bei Kooperationen und Koproduktionen, Unterstützung durch etablierte Kunst- und Kulturinstitutionen
  • KOMMUNIKATIONSKONZEPT:
    Über welche Medien und Wege wird das Publikum im Vorfeld erreicht, welche mediale Nachbereitung ist geplant? (PR, Social Media, Werbung und sonstiges)

In der zweiten Phase wird zusätzlich auf eine Ausgewogenheit von künstlerischen Sparten, Zielgruppen, der regionalen Verortung der Spielstätten und der zeitlichen Verteilung der Projekte geachtet.

 

BEWERBUNG

3.1 INFOTERMINE      

Es werden zwei öffentliche Informationsveranstaltungen stattfinden. Über www.basiskultur.at/shift und www.facebook.com/basiskultur.shift werden zeitnah die Termine bekanntgegeben.

3.2. EINREICHUNGSUNTERLAGEN

Einreichungen sind ausschließlich online möglich https://basiskultur.at/shift-foerderungsantrag/

Unter demselben Link wird das Antragsformular als PDF zur Voransicht zur Verfügung gestellt.

Einreichungen müssen folgende Informationen enthalten:

  • Vollständig ausgefülltes Förderansuchen mit dem zur Verfügung stehenden Online-Formular.
  • Kalkulation der notwendigen finanziellen Mittel nach dem zur Verfügung stehenden Online-Kalkulationsraster
  • Projektbeschreibung mit Darstellung der Inhalte und Vorhaben (innerhalb der formalen Vorgaben des Antragformulars)
  • Aus den Bewerbungsunterlagen muss hervorgehen, für welchen der Fördertöpfe SHIFT (1), (2), (3) oder (4) eingereicht wird. Mehrfacheinreichungen sind möglich.

Die Honorare sollen den Richtlinien von Fair Pay entsprechen.
Es gelten die Förderrichtlinien der MA 7

ACHTUNG: In der Online-Einreichung der ersten Phase gibt es Zeichenbegrenzungen:

  • Allgemeine Projektbeschreibung: maximal 2.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen)
  • Berücksichtigung der Bewertungskriterien: maximal 3.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen)
  • Informationen zur/ zum Antragsteller:in und Künstler:innen: maximal 3.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen)

Bitte dies bei der schriftlichen Vorbereitung zur Einreichung berücksichtigen!

Unterstützendes Anschauungsmaterial kann als ein einzelnes (!) PDF (maximal fünf A4-Seiten, maximal 10 MB) über die Hochladeoption zu Verfügung gestellt werden. Dieses ersetzt jedoch NICHT die drei oben beschriebenen Textfelder.

3.3. BEWERBUNGSFRIST

Einreichungen müssen bis spätestens So, 11. September 2022 abgegeben werden. Das Internetportal zur Einreichung schließt automatisch um 24:00 Uhr dieses Tages.

Bitte bedenken Sie, dass es stets zu Serverüberlastung kommen kann, und reichen Sie daher rechtzeitig ein!

 

Für weiterführende allgemeine Informationen zur Ausschreibung werft einen Blick auf unsere FAQ`s

*Bei SHIFT V war es wegen der hohen Qualität der Einsendungen für den Auswahlprozess erforderlich, eine Vielzahl qualifizierter Projekte in einer zweiten Phase einer neuerlichen Begutachtung und Diskussion zu unterziehen. Deshalb wurde von der Entscheidung, erste Absagen bereits im Oktober zu versenden Abstand genommen. Sollte dies auf Seiten mancher Künstler:innen den Eindruck erweckt haben, dass aufgrund einer Absage erst im November eine Abschlagszahlung seitens SHIFT zu entrichten sei, möchten wir darauf hinweisen, dass dies nicht der Fall ist. All jene Projekte, die für einen Extraufwand (Nachforderung detaillierterer Projektbeschreibungen/Beschreibung von Projektteilen) eine Abschlagszahlung erhalten wurden bereits verständigt. Bei allen anderen Einreicher:innen möchten wir uns für die große Qualität ihrer Ideen bedanken und wünschen diesen, dass Ihr Vorhaben auf anderen Wegen finanziert werden kann.

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  • Fairpay:
    • Gehaltsschema für Kulturarbeit/Kulturvereine ab 1.1.2021 (57 KB PDF) - IG Kultur
    • Honorarspiegel 2021 für selbstständige Kulturarbeit (47 KB PDF) - IG Kultur
    • Honoraruntergrenze - Service-Kalkulationsmodell - IG Freie Theater
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