Bei jeder Art von Veranstaltung – ob Weihnachtsfeier, Konzert oder Straßenfest – trägt der Veranstalter hauptsächlich die Verantwortung und damit auch die Haftung für Personen- und Sachschäden, sollte etwas passieren. Diese Haftung kann weder delegiert noch ausgeschlossen werden – und sie kann teuer zu stehen kommen!
Zwei Beispiele: Bei einem Konzert stolpert ein Besucher über ein schlampig verlegtes Kabel und zertrümmert sich eine Kniescheibe. Oder: Nach Ende einer Veranstaltung in einem angemieteten Saal ist ein an der Wand aufgehängtes wertvolles Gemälde mit Rotwein angeschüttet…
Der praxisorientierte Workshop behandelt Fragen wie:
Zum Referenten:
Klaus Vögl ist Jurist mit Spezialisierung auf Veranstaltungsrecht. Er war über 40 Jahre in der Wirtschaftskammer Wien tätig und dort u.a. für die Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe sowie für Lichtspieltheater und Audiovisionsbetriebe zuständig. Seit einem halben Jahrzehnt ist er selbständiger Unternehmer im Bereich Veranstaltungsorganisation und als Berater, Gutachter, Vortragender und Fachautor tätig.
Der Workshop findet im Rahmen der BASIS.KULTUR.WIEN-Vereinsakademie statt – dem kostenlosen Weiterbildungsangebot für Vereine von BASIS.KULTUR.WIEN
Eintritt frei!