Programm zur Förderung innovativer Kunst
1. INHALTLICHE AUSRICHTUNG
1.1. PROJEKTINHALT
Das mit 1,5 Mio. Euro dotierte Förderprogramm Shift ist ein Instrument, welches das Spektrum des Wiener Kunst- und Kulturlebens erweitert.
Gefördert werden Projekte, die bisher im Regelbetrieb der Kunst- und Kulturinstitutionen kaum Möglichkeiten der Umsetzung fanden und zumindest eine der unten angeführten Zielsetzungen erfüllen. Dabei werden innovative Projekte gesucht, die progressive Ansätze verfolgen und bisher im Kulturbetrieb unterrepräsentiert waren, ebenso adressiert werden neuartige institutionelle Kooperationen.
1.2. ZIELSETZUNG
- Ermöglichung von Projekten, die transdisziplinäre künstlerische Arbeiten zum Ziel haben.
- Ermöglichung von Projekten, die einen deutlichen Unterschied zu etablierten Lösungen und Praktiken im Kulturbetrieb erkennen lassen.
- Ermöglichung von Projekten, die das Potenzial haben, einen öffentlich gut sichtbaren oder über die Projektdauer hinaus wirksamen Impuls im Wiener Kulturleben zu setzen.
- Ermöglichung von Projekten, die sich mit aktuellen Themen des gesellschaftlichen Zusammenlebens auseinandersetzen.
- Ermöglichung von Projekten, die an dezentralen Orten Impulse setzen.
- Ermöglichung von Projekten, die progressive Veränderung von Kulturinstitutionen zum Ziel haben.
2 1.3. ZIELGRUPPEN
In Wien tätige Künstler:nnen und Kulturinstitutionen, die das Heute gestalten, erforschen, befragen, erneuern, die vordenken und nicht zuletzt bekannte Wege in Frage stellen, sind aufgerufen Projekte aller Kunstrichtungen sowie interdisziplinäre und genreübergreifende Projekte einzureichen.
1.4. Zeit und Ort der Umsetzung
Gefördert werden ausschließlich Projekte, deren Umsetzung und Veröffentlichung in Wien - im Zeitraum Juni 2015 bis Juni 2016 - geplant ist.
2. AUSWAHLPROZESS
2.1. JURIERUNG
Die Jury setzt sich aus unabhängigen Expert:nnen der zeitgenössischen Kunst und Kulturarbeit zusammen. Die Zusammensetzung der Jury ist mit Ausschreibungsbeginn unter http://www.basiskultur.at/shift/ abrufbar.
Als Ergebnis des Bewertungsprozesses wird die Jury eine Liste der positiv bewerteten SHIFT-Einreichungen vornehmen und den zuständigen Entscheidungsorgane zur Bewilligung vorschlagen. Anschließend werden alle Bewerber:innen über das Ergebnis der Jurierung schriftlich informiert.
2.2. BEWERTUNGSKRITERIEN
Die Expert:innenjury wird die eingereichten Vorschläge vor allem unter dem Aspekt der oben dargestellten inhaltlichen Kriterien überprüfen. Darüber hinaus werden auch die folgenden Aspekte diskutiert und bewertet:
- Ermöglichung innovativer und progressiver künstlerischer Ansätze, die im Regelbetrieb der Kunst- und Kulturinstitutionen sonst nicht verwirklicht werden könnten.
- Berücksichtigt werden Projekte, die durch die innovative Kombination von Techniken und Praktiken unterschiedlicher Genres und Sparten des künstlerischen Schaffens hervorstechen.
- Öffnung von Kulturinstitutionen für unterrepräsentierte Publikumsschichten und Künstler:innen.
2.3. FÖRDERSUMMEN
Mit der Gesamtsumme von 1,5 Mio. Euro werden 22 eingereichte Projekte mit festen Summen gefördert.
- SHIFT (1) 2 Projekte, die einen öffentlich gut sichtbaren Impuls im Kulturleben Wiens setzen zu je 250.000 Euro
- SHIFT (2) 5 Projekte zur Umsetzung künstlerischer Vorhaben - zu je 100.000 Euro
- SHIFT (3) 15 Projekte zur Förderung künstlerischer Arbeit - zu je 25.000.- Euro
3. BEWERBUNG
3.1. EINREICHUNGSUNTERLAGEN
Die Vorlagen zur Einreichung sind unter http://www.basiskultur.at/shift/ zu finden.
Alle Einreichungen müssen folgende Informationen und Unterlagen enthalten:
- Vollständig ausgefülltes Förderungsansuchen mit dem zur Verfügung stehenden Formular.
- Kalkulation der notwendigen finanziellen Mittel nach dem zur Verfügung stehenden Kalkulationsraster.
- Projektbeschreibung mit Darstellung der Inhalte und Vorhaben (auf Deutsch oder Englisch inkl. Kurz- u. Langbeschreibung des Projektes, insg. max 5 Seiten A4)
- Allfälliges Anschauungsmaterial (CD, DVD, Fotos, Internetlinks …) 4
Die Bewerbungsunterlagen und zusätzliche, dem Bewerbungsschreiben beigefügte Materialien werden nicht retourniert.
Aus den Bewerbungsunterlagen muss hervorgehen, für welchen der drei Fördertöpfe SHIFT (1), (2) oder (3) eingereicht wird.
3.2. BEWERBUNGSFRIST
Bewerbungen müssen bis spätestens 15. April 2015 (Datum des Poststempels) unter Verwendung des Bewerbungsbogens, der Kalkulation und mit den notwendigen Informationen bei der folgenden Adresse eingereicht werden:
3.3. EINREICHSTELLE
- Basis.Kultur.Wien
- SHIFT
- Vogelweidplatz 9
- 1150 Wien
Eine Einreichung ist nur auf postalischem oder persönlichem Weg bis zur Bewerbungsfrist möglich.