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Ausschreibungstext Shift II

Programm zur Förderung innovativer Kunst

Mit SHIFT werden 30 eingereichte Projekte mit festen Summen gefördert.

SHIFT (1) 5 Projekte zur Umsetzung künstlerischer Vorhaben zu je € 100.000.

SHIFT (2) 5 Projekte zur Umsetzung künstlerischer Vorhaben zu je € 50.000.

SHIFT (3) 5 Projekte zur Umsetzung künstlerischer Vorhaben in Kooperation mit etablierten Institutionen zu je € 50.000.-

SHIFT (4) 15 Projekte zur Förderung künstlerischer Arbeit zu je € 25.000.-

INHALTLICHE AUSRICHTUNG

1.1. PROJEKTINHALT

Das Förderprogramm SHIFT der Basis.Kultur.Wien ist ein Instrument, welches das Spektrum des Wiener Kunst- und Kulturlebens erweitert. Gefördert werden Projekte, die zumindest eine der unten angeführten Zielsetzungen erfüllen.

1.2. ZIELSETZUNG

  • Ermöglichung von Projekten von Künstler:innen aller Kunstsparten, die bisher im Kulturbetrieb unterrepräsentiert waren.
  • Ermöglichung von Projekten, die an dezentralen Orten Impulse setzen und so die kulturelle Nahversorgung in Wien verbessern.
  • Ermöglichung von Projekten, die mit dezentral tätigen Kreativen und lokalen Initiativen realisiert werden.
  • Ermöglichung von Projekten, die zumindest einem oben genannten Kriterium entsprechen und in Kooperation zwischen lokalen Kunst- und Kulturinitiativen mit etablierten Wiener Kunst- und Kulturinstitutionen eingereicht und durchgeführt werden.
  • Ermöglichung von Projekten, die die kulturelle und gesellschaftliche Entwicklung bzw. die Identifikation der Bewohner:innen mit ihrem Lebens- und Wohnraum stimulieren.

1.3. ZIELGRUPPEN 

  • In Wien ansässige und tätige Künstler:innen und Kulturinstitutionen aller Kunstrichtungen.

1.4. ZEIT UND ORT DER UMSETZUNG

Gefördert werden Projekte, deren Umsetzung und Veröffentlichung in Wien im Zeitraum Juni 2017 bis August 2018 geplant ist.

2. PROJEKTAUSWAHL

2.1. JURIERUNG

Eine Jury schlägt den Entscheidungsorganen ausgewählte Projekte vor. Die Jury setzt sich aus unabhängigen Expert:innen der zeitgenössischen Kunst- und Kulturarbeit zusammen. Die Jury ist mit Ausschreibungsbeginn unter
https://www.basiskultur.at/shift/jury/ abrufbar.

2.2. ZWEISTUFIGER AUSWAHLPROZESS

2.2.1 VORAUSWAHL

In einer ersten Bewertung trifft die Jury eine Vorauswahl aus den SHIFT-Einreichungen. Diese wird alle eingereichten Projekte beinhalten, welche die Jury für vielversprechend hält.

Die so vorausgewählten Einreicher:innen werden zu einem Gespräch eingeladen bzw. holt die Jury im Bedarfsfall Zusatzinformationen zu den geplanten Projekten ein. Die Jury kann gegenüber den Einreicher:innen Anregungen zu den Projekten formulieren.

Den Einreicher:innen wird die Möglichkeit eingeräumt, binnen Monatsfrist die Einreichung zu adaptieren und erneut zu übermitteln.

3 2.2.2 AUSWAHL

Im zweiten Auswahlschritt werden nur Projekte aus der Vorauswahl berücksichtigt. Die Jury erstellt eine Liste positiv bewerteter SHIFT-Einreichungen und schlägt sie den verantwortlichen Organen zur Bewilligung vor. Die in der Schlussauswahl ausgewählten Projekte entsprechen in Anzahl und Förderhöhe der Ausschreibung.

Als Ergebnis des Bewertungsprozesses werden alle Bewerber:innen über das Ergebnis der Jurierung schriftlich informiert.

2.2.3 BEWERTUNGSKRITERIEN

Die ExpertInnenjury wird die eingereichten Vorschläge vor allem unter dem Aspekt der oben dargestellten inhaltlichen Kriterien überprüfen. Darüber hinaus werden auch folgende Aspekte diskutiert und bewertet:

  • Künstlerische Qualität
  • Zugang und Teilhabe unterrepräsentierter Publikumsschichten und Künstler:innen.

3. BEWERBUNG

3.1. EINREICHUNGSUNTERLAGEN

Informationen zur Ausschreibung: https://www.basiskultur.at/shift

Einreichungen sind ausschließlich online möglich: https://www.basiskultur.at/shift/foerderungsantrag/

Das Antragsformular steht zur Voransicht und Vorbereitung unter https://www.basiskultur.at/shift/ansichtspdfs/ zur Verfügung.

ACHTUNG:

In der Online-Einreichung gibt es ZEICHENBEGRENZUNGEN in der Projektbeschreibung:

- Projektbeschreibung

1.500 Zeichen (inkl. Leerzeichen)

- Wien-Bezug

1.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen)

- Informationen zur/ zum AntragstellerIn:

4.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen)

Bitte dies bei der schriftlichen Vorbereitung zur Einreichung berücksichtigen!

3.2. BEWERBUNGSFRIST Einreichungen müssen bis spätestens 15. Jänner 2017 abgegeben werden. Das Internetportal zur Einreichung schließt automatisch um 24:00 Uhr dieses Tages.

Allg. Fragen zur Ausschreibung bitte schriftlich an: shift@basiskultur.at

Bitte bedenken Sie, dass es stets zu Serverüberlastung kommen kann. Reichen Sie daher rechtzeitig ein.

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