Häufig gestellte Fragen..
Gibt es Begrenzungen bei der Projektbeschreibung?
Ja, der Online- Einreichung ist zu entnehmen, dass in den unterschiedlichen Feldern zur Projektbeschreibung begrenzte Zeichen zu Verfügung stehen:
- Projektbeschreibung: 2.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen)
- Berücksichtigung der Bewertungskriterien 3.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen)
- Informationen zur/ zum Antragsteller:in: 3.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen)
Bitte dies bei der schriftlichen Vorbereitung zur Einreichung berücksichtigen.
- Unterstützendes Anschauungsmaterial kann als ein einzelnes PDF (maximal fünf A4-Seiten, maximal 10MB) über die Hochladeoption zu Verfügung gestellt werden. Dieses ersetzt jedoch NICHT die drei oben beschriebenen Textfelder.
Kann man während der Einreichung zwischenspeichern?
Nein, ein Zwischenspeichern während der Einreichung, um sie zu einem späteren Zeitpunkt weiterzuführen ist NICHT möglich.
Zur Vorbereitung steht unter dem Link der Fördereinreichung ein PDF des Einreichformulars zur Voransicht zu Verfügung.
Wer darf einreichen, welche Genres sind gefragt?
Die Ausschreibung ist bewusst offen formuliert. Kulturschaffende sowie Kunst- und Kulturinstitutionen aller Kunstrichtungen mit Hauptwohnsitz in Wien sind eingeladen Projektanträge einzureichen.
Wie detailliert muss die Kalkulation dargestellt werden bzw. gibt es in der 2. Runde die Möglichkeit diese zu adaptieren?
Die einzelnen Kostenstellen/Ausgaben können individuell erweitert werden. Unsere dringende Empfehlung ist eine detaillierte und sehr umsichtige Ausgabenkalkulation. Die Kalkulation ist ein wesentliches Bewertungskriterium, um zuallererst in die nächste Runde zu gelangen!
Ist es möglich zwei unterschiedliche Projekte einzureichen?
Ja, man kann auch zwei unterschiedliche Projekte einreichen.
Ist es möglich zwei gleiche Projekte für je einen anderen Fördertopf einzureichen?
Ja, man kann dasselbe Projekt zweimal einreichen. Notwendig dafür sind zwei separate Einreichungen mit klarer inhaltlicher Argumentation und gesonderter Projektbeschreibung, warum ein anderer Fördertopf Sinn macht/angestrebt wird und der jeweils unterschiedlichen Kalkulationen.
Es macht Sinn sich eine zweifache Einreichung gut zu überlegen – Chancenerhöhung für eine Zusage ergibt sich dadurch nicht.
WICHITG: Der Verweis in der Projektbeschreibung einer Einreichung, dass das Projekt auch durch einen anderen Fördertopf umsetzbar ist, wird NICHT BERÜCKSICHTIGT.
Unser Verein wurde angemeldet. Wir erwarten den Erhalt der Zentralen Vereinsregister Nummer (ZVR Nr.).
Falls diese nicht rechtzeitig eintreffen sollte, ist es dennoch möglich eine Förderung als Verein zu beantragen und die ZVR Nr. zu einem späteren Zeitpunkt nachzureichen?
Ja, man kann vor Abschluss der Vereinsgründung den Projektantrag einreichen und die ZVR Nr. nachreichen.
Was sind die Unterschiede (bis auf die Höhe der Fördersummen) der unterschiedlichen Calls SHIFT 1,2,3,4?
Es gibt keine inhaltlichen Unterschiede der Fördertöpfe 1 – 4. Allein die Förderhöhen sind der Unterschied.
Geht es bei der Ausschreibung um eine einmalige Impulsförderung, die dann in die Kulturinstitutionen integriert wird – bzw. kann mit jährlichen Förderungen gerechnet werden?
SHIFT bezweckt keine strukturelle Etablierung in Kulturinstitutionen. Die Projekteinreichungen sind in Form und Inhalt in sich geschlossen, haben einen klaren Beginn und Abschluss.
Wie geht man mit gesponserten Sachgütern um (z.B. mietsfreie, gesponserte Veranstaltungsräume u.a.)?
Muss man diese in monetären Wert übersetzen und in der Kalkulation anführen?
Nein! Solche Fälle bitte nicht mit monetären Wert in der Kalkulation angeben, sondern in den Projektunterlagen erwähnen.
Erfolgt die Benachrichtigung über eine Förderung je nach Einreichzeitpunkt unterschiedlich oder für alle Projekte zum gleichen Zeitpunkt nach Ablauf der Frist?
Aufgrund des zweistufigen Auswahlprozesses werden erste Absagen nach der 1. Entscheidungsrunde verschickt (im Verlauf des Monats Oktober 2022).
Das heißt: wenn man keine Absage erhält ist man in der 2. Runde (das bedeutet noch keine Projektzusage). In dieser 2. Phase gibt es von Seiten der Jury die Möglichkeit in Rahmen einer Kommunikationsphase weiterführende und spezifischere Detailfragen zu stellen und eine schriftliche Darstellung dazu nachzufordern. Bei Bedarf ist es zudem möglich Projekteinreicher:innen für weitere Informationen zu Hearings einzuladen. Auch hier: Die Kontaktaufnahme ist ein mögliches Tool der Jury, kein Muss.
Das heißt es gibt die Variante keine Absage zu erhalten und OHNE weitere Detailfragen kontaktiert zu werden. In diesem Fall bitten wir um Geduld bzw. telefonische oder schriftliche Nachfrage in unserem Büro.
Die letzten und endgültigen Absagen werden voraussichtlich in der zweiten Novemberhälfte 2022 kommuniziert.
Sollen behördliche Genehmigungen vorab eingeholt werden (z.B. bei Kunstprojekten im öffentlichen Raum)?
Behördliche Genehmigungen müssen nicht zwingend vorab eingeholt werden, allerdings ist vorab mit der Behörde zu klären, ob ein Projekt im öffentlichen Raum an den gewünschten Orten überhaupt realisiert werden darf. Gefördert können nur Projekte werden, die auch realisiert werden können und dürfen.
Darf ein Projekt über die Umsetzungsfrist hinaus weiterlaufen, wenn es eigenständig und unabhängig von SHIFT
organisiert wird?
Die von SHIFT geförderten Projekte müssen innerhalb des Zeitraums 01.01.2023 bis 30.06.2024 realisiert und abgeschlossen werden! Der Projektbeginn und die Projektdauer bleiben den einzelnen Projektantragsteller:innen überlassen, haben allerdings in dem obg. Zeitraum stattzufinden. Die Förderempfänger müssen ihre Projektbudgets innerhalb eines Monats nach vereinbartem Projektende (Fördervereinbarung) bei Basis.Kultur.Wien abrechnen. D.h. wenn das Projekt z.B. Ende Juni 2023 abgeschlossen ist, wird als Abrechnungsfrist Ende Juli 2023 vorgegeben.
Müssen weitere Aktivitäten, die nach Ablauf des Projektes stattfinden mit SHIFT abgesprochen werden und evt. Einnahmen (z.B. Tournee) mit kalkuliert werden?
Das Projekt muss in sich innerhalb des Projektzeitraumes abgeschlossen werden und ein Monat nach Projektende abgerechnet werden. D.h. wenn das Projekt z.B. Ende Juni 2023 abgeschlossen ist, wird als Abrechnungsfrist Ende Juli 2023 vorgegeben. Aktivitäten danach beeinflussen das durch SHIFT geförderte Projekt und dessen Abrechnung nicht mehr.
Müssen die Einreichenden einer bestimmten Rechtsform angehören (z. B. Verein)?
Der Online-Einreichung ist zu entnehmen, dass als Einreicher:in sowohl Einzelpersonen als auch Vereine oder Firmen in Frage kommen.
Bei Shift (1) 100.000 Euro und Shift (2) 75.000 Euro sind aufgrund der Förderhöhe und des Abwicklungsvolumens nur Einreichungen als Firma oder Verein möglich.
Können sich auch Kollektive ohne Vereinsstruktur bewerben?
Bei Einreichungen von Kollektiven ohne Vereinsstruktur ist stellvertretend eine Einzelperson als Antragsteller:in anzugeben. In den Projektunterlagen sollte das Kollektiv mit den einzelnen Tätigkeitsfeldern allerdings genannt werden.
Was passiert wenn man das Geld bis Ende des vorgegebenen Zeitpunktes nicht zur Gänze aufgebraucht hat? Gibt es die Möglichkeit eines Aufschubes oder muss man das übrig gebliebene Geld zurückzahlen?
Wenn die Fördersumme nicht zur Gänze verbraucht wird, MUSS das restliche Geld an BASIS.KULTUR.WIEN retourniert werden.
Siehe dazu auch die Subventionsbedingungen der Kulturabteilung der Stadt Wien (MA7).
Gibt es formale Vorgaben oder Richtlinien, wie die Projekte organisatorisch und finanziell abgewickelt werden sollen?
Die Organisation, Abwicklung und finanzielle Verantwortung inklusive Abrechnung liegt bei den Projektantragsteller:innen.
Folgende Bewertungs- und Umsetzungskriterien werden in der Beurteilung mit besonderem Augenmerk seitens der Jury mitberücksichtigt:
- Künstl. Konzept | Innovation | Wien-Bezug | Vermittlungskonzept | Kommunikationskonzept (Medien, Publikums-Outreach) | Kalkulation
Die jeweiligen Kriterien werden im Falle einer Projektzusage nochmalig in der Fördervereinbarung von BASIS.KULTUR.Wien angeführt.
Nach einer Projektzusage werden von Basis.Kultur.Wien Workshops angeboten, in denen Fragen zum Projektabschluss und zu Abrechnungskriterien erläutert werden – zusätzlich wird ein detaillierter Abrechnungsleitfaden zur Verfügung gestellt.
Kann das Projekt auch an mehreren Orten stattfinden?
Ja, es kann und soll an einem dezentralen Ort stattfinden. Es kann sich auch aus zentralen und dezentralen Orten zusammensetzen oder ein mobiles Projekt sein.
Können bereits geförderte Projekte noch einmal eingereicht werden?
Ja, jedoch nicht per se im Sinne einer Strukturförderung. Wichtig an dieser Stelle ist, dass es sich um eine Projektförderung und KEINE Jahresförderung handelt. Ausgaben müssen sich auf das Projekt beziehen, laufende Kosten sind Projekt anteilig abzurechnen.
Muss der Vereinssitz in Wien sein?
Ja, alle einreichenden Personen oder Institutionen müssen Ihren Wohnsitz in Wien haben.
Wie hoch dürfen Künstler:innengagen, Infrastrukturkosten und Overheadkosten sein?
Die Jury begutachtet insbesondere die Relation der Kosten im Verhältnis zum Gesamtprojekt. Es gibt keine fixierten Grenzen; es muss aber je nach Genre, Intensität und Projektinhalt adäquat und zweckmäßig kalkuliert sein! Links zu Empfehlungen von Gehaltshöhen je Genres sind dem Ausschreibungstext angefügt.
Können zusätzliche Unterlagen per E-Mail nachgereicht werden?
Nein, die Einreichung ist ausschließlich online; Nachreichungen per E-Mail werden nicht berücksichtigt.
Projektvorhaben und –idee müssen direkt aus dem Online-Antrag hervorgehen.
Über die Hochladeoption kann unterstützendes Anschauungsmaterial angefügt werden, auf die die Jury bei Bedarf zugreifen kann.
(maximal fünf A4 Seiten, maximal 10MB)
Müssen weitere Förderungen angegeben werden?
Grundsätzlich gilt, dass das Projekt allein durch die SHIFT Förderung umsetzbar sein soll. Zusätzliche Finanzquellen können natürlich angesucht werden (u.a. BMKOES).
ABER: entscheidet man sich für einen Projektantrag im Rahmen von SHIFT ist eine Zusage DESSELBEN Projekts bei der Kulturabteilung der Stadt Wien (MA7) ausgeschlossen.
Man kann dasselbe Projekt bei der MA7 und bei SHIFT ansuchen, aber zugesagt wird im besten Fall entweder/oder. Förderbetrag der MA7 und von SHIFT können in keinen der beiden Kalkulation gemeinsam unter den Einnahmen angeführt werden.
WICHTIG: Nur bereits zugesagte/fixierte zusätzliche Finanzquellen in der Kalkulation angeben. Angesuchte/geplante Gelder ohne fixe Zusage in der Projektbeschreibung anführen. Nach einer Projektzusage können letzte Änderungen in der Kalkulation adaptiert werden.
Dieser Punkt gilt auch für Kooperationspartner: Sollte innerhalb der Zusammenarbeit im Falle einer Zusage durch SHIFT eine zusätzlichen Einnahme über Kooperationspartner vereinbart sein, bitte als direkte Einnahme innerhalb der Kalkulation anführen. Bei späteren Zusagen die zusätzlich geplanten Mittel bitte nur als Information in der Projektbeschreibung angeben.
Ist eine Kooperation mit Universitäten erwünscht?
Man kann mit Universitäten kooperieren, ob inhaltlich oder auf infrastruktureller Ebene. Inhaltlich muss der künstlerische Aspekt Schwerpunkt bleiben. Auf infrastruktureller Ebene ist es natürlich z.B. möglich Räume anzumieten. In der Kalkulation bitten wir um Transparenz! Ab einer gewissen Verhältnismäßigkeit muss auf den Aspekt der Quersubventionierung Acht gegeben werden.
Kann zusätzlich zur SHIFT-Förderung eine Förderung auf Bezirksebene angesucht werden?
Ja, natürlich kann über den Bezirk um eine Zusatzförderung angesucht werden. Dadurch kann eine Projektverortung unterstützt werden. Darüber hinaus und unabhängig davon ist es sinnvoll eine gute Kommunikation auch auf lokalpolitischer Bezirksebene zu führen. Auch hier gilt: Geplante Förderung auf Bezirksebene in der Einreichung NICHT mit kalkulieren sondern im Projektantrag anführen.
Kann das Projekt auch einen wissenschaftlichen Bezug haben?
Ja, wissenschaftlicher Bezug ist möglich. Der künstlerische Anspruch muss Schwerpunkt bleiben.
Können Projekte auch in Englisch eingereicht werden?
Ja, Projekte können in Deutsch und in Englisch eingereicht werden.
Darf bei den Veranstaltungen Eintritt verlangt werden?
Ja, wenn die Einnahmen konkret aus der Projektförderung durch SHIFT entstehen, müssen sie in den Einnahmen und Ausgaben der Antragstellung mit kalkuliert werden.
Wie konkret müssen bei der Online-Einreichung bereits Veranstaltungstermine oder Veranstaltungsorte fixiert sein?
Es ist für die Einreichung auch möglich geplante Zeiträume und geplante Veranstaltungsorte anzugeben. Kleinere Verschiebungen und Änderungen können bei Projektzusage adaptiert werden.
Gleiches gilt für andere Aspekte in der Projekteinreichung: Selbsterklärend können sich gewisse Dinge in der konkreten Umsetzung verschieben und ändern – natürlich nur in einem gewissen Rahmen. Projektänderungen müssen mit BASIS.KULTUR.WIEN kommuniziert werden (Verweis - MA7 Subventionsbedingungen.).
Selbstverständlich muss die Projektidee, für die die Zusage erfolgt ist, gleichbleiben.
Eine zu starke inhaltliche Abweichung während des Projektverlaufs (d.h. ändert sich der Kern der Projektidee in der Umsetzung) kann dazu führen, dass die Projektzusage zurückgezogen wird.
Fördert SHIFT nur konkrete Projetideen/ Konzepte oder auch Infrastruktur wie Raummieten für Kulturprojekte im Stadtteil?
Handelt es sich um laufende Kosten des eingereichten Vereins (Raummiete des Vereinslokals, Strom..) so können diese nur anteilig für das Projekt mit verrechnet werden. Muss im Rahmen der Projektumsetzung ein Lokal/Raum angemietet werden, gilt dies als Projektausgabe und wird zur Gänze abgerechnet.
Wie geht man mit dem Ankauf von technischem Equipment in der Abrechnung um?
Hier gibt es klare Richtlinien, die von der Buchhaltung vorgegeben sind. Bei einem Ankauf ab einer gewissen Betragshöhe kann für die Abrechnung anteilige Nutzung auf Basis einer konkreten Bemessungsgrundlage verrechnet werden.
Mehr zu den allgemeinen Abrechnungskriterien wird im Rahmen unserer Workshops erläutert.
Ist es empfohlen Letters of Intents zu inkludieren, oder reicht eine Beschreibung unserer Kooperationspartner:innen im Antrag?
Das ist dem/der Antragsteller:in überlassen. Jede Art von Absicherung ist für die Bewertung hilfreich und gern gesehen.
Kann man auch Vergleiche mit anderen Kulturen anstellen, oder soll es nur Wien bezogen sein?
Die künstlerischen Inhalte sind offen gestaltbar. Urban-gesellschaftliche Themenverhandlungen sind erwünscht. Aus dieser Perspektive soll inhaltliche Relevanz für die Stadt Wien bestehen. (Siehe Bewertungskriterien: Wien-Bezug).
Müssen die geladenen Künstler:innen in Wien leben oder können es internationale Künstler:innen sein, die für das Projekt in einer Art Residency über 1-2 Monate in Wien leben?
In Wien wohnhaft muss der/die Antragsteller:in sein. Es kann mit internationalen Künstler:innen zusammengearbeitet werden. Wichtig bleibt dennoch der Wien-Bezug: siehe Bewertungskriterien.
Ist eine größere Anzahl an Kooperationspartner:innen erstrebenswerter/publikumswirksamer? Oder ist eine intensivere, in mehreren Einheiten stattfindende, Zusammenarbeit mit z.B. einem Sozialverein gleichwertig zu betrachten?
Das bleibt eine Konzeptfrage. Es wird jedenfalls das Gesamtprojekt bewertet. (Verweis Ausschreibungstext: Bewertungskriterien + Zielsetzung)
Welche Erfahrungen können Sie zu Größe und Umfang von Projekten in Bezug auf die entsprechende Förderschiene weitergeben?
Jedes Projekt für sich ist sehr einzigartig und in sich komplex, und das ist auch relativ unabhängig zur eingereichten Förderhöhe zu sehen. Es ist schwierig hier eine Antwort zu geben.
Das Vorhaben soll gut kalkuliert, die Umsetzbarkeit und die verfügbaren Ressourcen (ob materiell oder zeitlich) gut geplant und auf ihre Realisierbarkeit hin geprüft sein.
Kann man innerhalb eines Projektvorhabens mit mehreren Vereinen kooperieren.
Ja man kann kooperieren, auch mit mehreren Vereinen. ABER die Verantwortung für das Projektvorhaben liegt allein in den Händen des Vereins, der Firma oder der Einzelperson, in dessen Namen das Projekt eingereicht wurde. Das gilt auch im Rahmen des medialen Auftritts und der Projektbewerbung. Kooperationen werden mit erwähnt, aber nicht gleichrangig angeführt.