Häufig gestellte Fragen..
Gibt es Begrenzungen bei der Projektbeschreibung?
Ja, der Online- Einreichung ist zu entnehmen, dass in den unterschiedlichen Feldern zur Projektbeschreibung begrenzte Zeichen zu Verfügung stehen:
- Projektbeschreibung: 2.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen)
- Berücksichtigung der Bewertungskriterien 3.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen)
- Informationen zur/ zum AntragstellerIn: 3.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen)
Bitte dies bei der schriftlichen Vorbereitung zur Einreichung berücksichtigen.
- Unterstützendes Anschauungsmaterial kann als ein einzelnes PDF (maximal fünf A4-Seiten, maximal 10MB) über die Hochladeoption zu Verfügung gestellt werden. Dieses ersetzt jedoch NICHT die drei oben beschriebenen Textfelder.
Wer darf einreichen, welche Genres sind gefragt?
Die Ausschreibung ist bewusst offen formuliert. Kulturschaffende sowie Kunst- und Kulturinstitutionen aller Kunstrichtungen sind eingeladen Projektanträge einzureichen.
Ist es möglich zwei unterschiedliche Projekte einzureichen?
Ja, man kann auch zwei unterschiedliche Projekte einreichen.
Ist es möglich zwei gleiche Projekte für je einen anderen Fördertopf einzureichen?
Ja, man kann dasselbe Projekt zweimal einreichen. Notwendig dafür sind zwei separate Einreichungen mit klarer inhaltlicher Argumentation und gesonderter Projektbeschreibung, warum ein anderer Fördertopf Sinn macht/angestrebt wird und der jeweils unterschiedlichen Kalkulationen.
Es macht Sinn sich eine zweifache Einreichung gut zu überlegen – Chancenerhöhung für eine Zusage ergibt sich dadurch nicht.
WICHITG: Der Verweis in der Projektbeschreibung einer Einreichung, dass das Projekt auch durch einen anderen Fördertopf umsetzbar ist, wird NICHT BERÜCKSICHTIGT.
Geht es bei der Ausschreibung um eine einmalige Impulsförderung, die dann in die Kulturinstitutionen integriert wird – bzw. kann mit jährlichen Förderungen gerechnet werden?
SHIFT bezweckt keine strukturelle Etablierung in Kulturinstitutionen. Bisher bezog sich das Kulturförderprogramm auf einmalige Impulssetzungen. Mit diesem Call neu ist die Förderkategorie für Wiederaufnahmen und Projektweiterentwicklungen!
Trotzdem gilt für die Umsetzungszeit: Projekte sind in sich geschlossen und haben Form und Ergebnis.
Wie geht man mit gesponserten Sachgütern um (z.B. mietsfreie, gesponserte Veranstaltungsräume u.a.)?
Muss man diese in monetären Wert übersetzen und in der Kalkulation anführen?
Nein! Solche Fälle bitte nicht mit monetären Wert in der Kalkulation angeben, sondern in den Projektunterlagen erwähnen.
Erfolgt die Benachrichtigung über eine Förderung je nach Einreichzeitpunkt unterschiedlich oder für alle Projekte zum gleichen Zeitpunkt nach Ablauf der Frist?
Aufgrund des zweistufigen Auswahlprozesses werden erste Absagen nach der 1. Entscheidungsrunde verschickt (im Verlauf des Juli 2020).
Das heißt: wenn man keine Absage erhält ist man in der 2. Runde (das bedeutet noch keine Projektzusage). In dieser 2. Phase gibt es von Seiten der Jury die Möglichkeit in Rahmen einer Kommunikationsphase einer detailliertere Ausarbeitung der Projektkonzepte einzufordern. Bei Bedarf ist es zudem möglich Projektverantwortliche für weitere Informationen zu Hearings einzuladen. Auch hier: Die Kontaktaufnahme ist ein mögliches Tool der Jury, kein Muss.
Die letzten und endgültigen Absagen werden voraussichtlich Anfang September 2020 kommuniziert.
Sollen behördliche Genehmigungen vorab eingeholt werden (z.B. bei Kunstprojekten im öffentlichen Raum)?
Behördliche Genehmigungen müssen nicht zwingend vorab eingeholt werden, allerdings ist vorab mit der Behörde zu klären, ob ein Projekt im öffentlichen Raum an den gewünschten Orten überhaupt realisiert werden darf. Gefördert werden können nur Projekte, die auch realisiert werden können und dürfen!
Darf ein Projekt über die Umsetzungsfrist hinaus weiterlaufen, wenn es eigenständig und unabhängig von SHIFT
organisiert wird?
Die von SHIFT geförderten Projekte müssen innerhalb des Zeitraums 01.10.2020 bis 31.10.2021 realisiert und abgeschlossen werden! Der Projektbeginn und die Projektdauer bleiben den einzelnen Projektantragsteller überlassen, haben allerdings in dem obg. Zeitraum stattzufinden. Wenn das Projekt z.B. Ende Juni 2021 abgeschlossen ist, wird als Abrechnungsfrist Ende Juli 2021 vorgegeben. D.h. die Förderempfänger müssen ihre Projektbudgets innerhalb eines Monats nach vereinbartem Projektende (Fördervereinbarung) bei Basis.Kultur.Wien abrechnen!
Müssen weitere Aktivitäten, die nach Ablauf des Projektes stattfinden mit SHIFT abgesprochen werden und evt. Einnahmen (z.B. Tournee) mitkalkuliert werden?
Das Projekt muss in sich innerhalb des Projektzeitraumes abgeschlossen werden und ein Monat nach Projektende abgerechnet werden. Aktivitäten danach beeinflussen das durch SHIFT geförderte Projekt und dessen Abrechnung nicht mehr.
Müssen die Einreichenden einer bestimmten Rechtsform angehören (z. B. Verein)?
Der Online-Einreichung ist zu entnehmen, dass als Einreicher sowohl Einzelpersonen als auch Vereine oder Firmen in Frage kommen.
Bei Shift (1) 100.000,00€ und Shift (2) 75.000,00€ sind nur Einreichungen als Firma oder Verein möglich.
Können sich auch Kollektive ohne Vereinsstruktur bewerben?
Bei Einreichungen von Kollektiven ohne Vereinsstruktur ist stellvertretend eine Einzelperson als Antragsteller anzugeben. In den Projektunterlagen sollte das Kollektiv mit den einzelnen Tätigkeitsfeldern allerdings genannt werden.
Was passiert wenn man das Geld bis Ende des vorgegebenen Zeitpunktes nicht zur Gänze aufgebraucht hat? Gibt es die Möglichkeit eines Aufschubes oder muss man das übrig gebliebene Geld zurückzahlen?
Wenn die Fördersumme nicht zur Gänze verbraucht wird, MUSS das restliche Geld an Basis.Kultur.Wien retourniert werden.
Siehe dazu auch die Subventionsbedingungen der MA 7!
Gibt es formale Vorgaben oder Richtlinien, wie die Projekte organisatorisch und finanziell abgewickelt werden sollen?
Die Organisation und Abwicklung und finanzielle Verantwortung inklusive ordnungsgemäße Abrechnung liegt bei den Projektantragstellern!
Folgende Bewertungs- und Umsetzungskriterien werden im diesjährigen Call in der Beurteilung mit besonderem Augenmerk seitens der Jury mitberücksichtigt:
- Künstl. Konzept | Innovation | Wien-Bezug | Vermittlungskonzept | Kalkulation | Kommunikationskonzept (Medien, Publikums-Outreach)
Die jeweiligen Kriterien werden im Falle einer Projektzusage nochmalig in der Fördervereinbarung von Basis.Kultur.Wien angeführt.
Nach einer Projektzusage werden von Basis.Kultur.Wien Workshops angeboten, in denen Fragen zum Projektabschluss und zu Abrechnungskriterien erläutert werden – zusätzlich wird ein detaillierter Abrechnungsleitfaden zur Verfügung gestellt.
Kann das Projekt auch an mehreren Orten stattfinden?
Ja, es kann und soll an einem dezentralen Ort stattfinden. Es kann sich auch aus zentralen und dezentralen Orten zusammensetzen oder ein mobiles Projekt sein.
Können bereits geförderte Projekte noch einmal eingereicht werden?
Ja, jedoch nicht per se im Sinne einer Strukturförderung. Es wird aber speziell dazu aufgerufen Wiederaufnahmen und Projektweiterentwicklungen einzureichen, um die Möglichkeit zu bieten damit neue Spielorte und Publikum zu erreichen. Wichtig an dieser Stelle ist, dass es sich um eine Projektförderung und KEINE Jahresförderung handelt. Ausgaben müssen sich auf das Projekt beziehen, laufende Kosten sind Projekt anteilig abzurechnen.
Muss der Vereinssitz in Wien sein?
Ja, alle einreichenden Personen oder Institutionen müssen Ihren Wohnsitz in Wien haben.
Wie hoch dürfen Künstlergagen, Infrastrukturkosten und Overheadkosten sein?
Die Jury begutachtet insbesondere die Relation der Kosten im Verhältnis zum Gesamtprojekt. Es gibt keine fixierten Grenzen; es muss aber je nach Genre, Intensität und Projektinhalt adäquat und zweckmäßig kalkuliert sein! Links zu Empfehlungen von Gehaltshöhen je Genres sind dem Ausschreibungstext angefügt.
Können zusätzliche Unterlagen per Mail nachgereicht werden?
Nein, die Einreichung ist ausschließlich online; Nachreichungen per Mail werden nicht berücksichtigt.
Projektvorhaben und –idee müssen direkt aus dem Online-Antrag hervorgehen.
Über die Hochladeoption kann unterstützendes Anschauungsmaterial angefügt werden, auf die die Jury bei Bedarf zugreifen kann.
(maximal fünf A4 Seiten, maximal 10MB)
Müssen weitere Förderungen angegeben werden?
Das eingereichte Projekt muss allein durch die SHIFT Förderung umsetzbar sein. Zusätzliche Finanzquellen können natürlich angesucht werden.
WICHTIG: Nur bereits zugesagte/fixierte zusätzliche Finanzquellen in der Kalkulation angeben. Angesuchte/geplante Gelder ohne fixe Zusage in der Projektbeschreibung anführen. Nach einer Projektzusage können letzte Änderungen in der Kalkulation adaptiert werden.
Muss das Projekt exklusiv sein oder dürfen auch Projekte eingereicht werden, die es schon gab?
Um neue Spielorte und Publikum zu gewinnen sind mit diesem Aussschreibungsjahr ausdrücklich Wiederaufnahme und Projektweiterentwicklung erwünscht.
Haben etablierte Organisationen mehr Chancen bzw. wird „Namedropping“ im Antrag mehr Gewichtung geschenkt?
Nein! Alle Einreichungen haben die gleichen Chancen.
Können Projekte auch in Englisch eingereicht werden?
Ja, Projekte können in Deutsch und in Englisch eingereicht werden.
Darf bei den Veranstaltungen Eintritt verlangt werden?
Ja! Wenn die Einnahmen konkret aus der Projektförderung durch SHIFT entstehen, müssen sie in den Einnahmen und Ausgaben der Antragstellung mitkalkuliert werden.
Wie konkret muss man bei der Online-Einreichung bereits Veranstaltungstermine oder Veranstaltungsorte fixiert haben?
Es ist für die Einreichung auch möglich geplante Zeiträume und geplante Veranstaltungsorte anzugeben. Kleinere Verschiebungen und Änderungen können bei Projektzusage adaptiert werden.
Gleiches gilt für andere Aspekte in der Projekteinreichung: Selbsterklärend können sich gewisse Dinge in der konkreten Umsetzung verschieben und ändern – natürlich nur in einem gewissen Rahmen. Projektänderungen müssen mit Basis.Kultur.Wien kommuniziert werden (siehe MA7 Subventionsbedingungen!).
Selbstverständlich muss die Projektidee, für die die Zusage erfolgt ist, gleichbleiben!
Eine zu starke inhaltliche Abweichung während des Projektverlaufs (d.h. ändert sich der Kern der Projektidee in der Umsetzung) kann dazu führen, dass die Projektzusage zurückgezogen wird.
Wie geht man mit dem Ankauf von technischem Equipment in der Abrechnung um?
Hier gibt es klare Richtlinien, die von der Buchhaltung vorgegeben sind. Bei einem Ankauf ab einer gewissen Betragshöhe kann für die Abrechnung anteilig die Nutzung auf Basis einer konkreten Bemessungsgrundlage verrechnet werden.
Mehr zu den allgemeinen Abrechnungskriterien wird im Rahmen unserer Workshops erläutert!