Mit SHIFT werden 30 eingereichte Projekte mit festen Summen gefördert.
SHIFT (1) 5 Projekte zur Umsetzung künstlerischer Vorhaben zu je € 100.000.-
SHIFT (2) 5 Projekte zur Umsetzung künstlerischer Vorhaben zu je € 50.000.-
SHIFT (3) 5 Projekte zur Umsetzung künstlerischer Vorhaben in Kooperation mit
etablierten Institutionen zu je € 50.000.-
SHIFT (4) 15 Projekte zur Förderung künstlerischer Arbeit zu je € 25.000.-
1. INHALTLICHE AUSRICHTUNG
1.1. PROJEKTINHALT
Das Förderprogramm SHIFT der Basis.Kultur.Wien ist ein Instrument, welches das Spektrum des Wiener Kunst- und Kulturlebens erweitert. Gefördert werden Projekte, die zumindest eine der unten angeführten Zielsetzungen erfüllen.
1.2. ZIELSETZUNG
Ermöglichung von Projekten von KünstlerInnen aller Kunstsparten, die bisher im Kulturbetrieb unterrepräsentiert waren.
Ermöglichung von Projekten, die an dezentralen Orten Impulse setzen und so die kulturelle Nahversorgung in Wien verbessern.
Ermöglichung von Projekten, die mit dezentral tätigen Kreativen und lokalen Initiativen realisiert werden.
Ermöglichung von Projekten, die zumindest einem oben genannten Kriterium entsprechen und in Kooperation zwischen lokalen Kunst- und Kulturinitiativen mit etablierten Wiener Kunst- und Kulturinstitutionen eingereicht und durchgeführt werden.
Ermöglichung von Projekten, die die kulturelle und gesellschaftliche Entwicklung bzw. die Identifikation der BewohnerInnen mit ihrem Lebens- und Wohnraum stimulieren.
1.3. ZIELGRUPPEN
In Wien ansässige und tätige KünstlerInnen und Kulturinstitutionen aller Kunstrichtungen.
1.4. ZEIT UND ORT DER UMSETZUNG
Gefördert werden Projekte, deren Umsetzung und Veröffentlichung in Wien im Zeitraum Juni 2017 bis August 2018 geplant ist.
2. PROJEKTAUSWAHL
2.1. JURIERUNG
Eine Jury schlägt den Entscheidungsorganen ausgewählte Projekte vor. Die Jury setzt sich aus unabhängigen ExpertInnen der zeitgenössischen Kunst- und Kulturarbeit zusammen. Die Jury ist mit Ausschreibungsbeginn unter http://www.basiskultur.at/shift/ abrufbar.
2.2 ZWEISTUFIGER AUSWAHLPROZESS
2.2.1 VORAUSWAHL
In einer ersten Bewertung trifft die Jury eine Vorauswahl aus den SHIFT-Einreichungen. Diese wird alle eingereichten Projekte beinhalten, welche die Jury für vielversprechend hält.
Die so vorausgewählten EinreicherInnen werden zu einem Gespräch eingeladen bzw. holt die Jury im Bedarfsfall Zusatzinformationen zu den geplanten Projekten ein. Die Jury kann gegenüber den EinreicherInnen Anregungen zu den Projekten formulieren.
Den EinreicherInnen wird die Möglichkeit eingeräumt, binnen Monatsfrist die Einreichung zu adaptieren und erneut zu übermitteln.
2.2.2 AUSWAHL
Im zweiten Auswahlschritt werden nur Projekte aus der Vorauswahl berücksichtigt.
Die Jury erstellt eine Liste positiv bewerteter SHIFT-Einreichungen und schlägt sie den verantwortlichen Organen zur Bewilligung vor. Die in der Schlussauswahl ausgewählten Projekte entsprechen in Anzahl und Förderhöhe der Ausschreibung.
Als Ergebnis des Bewertungsprozesses werden alle BewerberInnen über das Ergebnis der Jurierung schriftlich informiert.
2.2.3. BEWERTUNGSKRITERIEN
Die ExpertInnenjury wird die eingereichten Vorschläge vor allem unter dem Aspekt der oben dargestellten inhaltlichen Kriterien überprüfen. Darüber hinaus werden auch folgende Aspekte diskutiert und bewertet:
Künstlerische Qualität
Zugang und Teilhabe unterrepräsentierter Publikumsschichten und KünstlerInnen.
3. BEWERBUNG
3.1. EINREICHUNGSUNTERLAGEN
Einreichungen sind ausschließlich online möglich www.basiskultur.at/shift/foerderungsantrag
Das Antragsformular steht zur Voransicht und Vorbereitung unter www.basiskultur.at/shift/ansichtspdfs zur Verfügung.
Einreichungen müssen folgende Informationen enthalten:
Vollständig ausgefülltes Förderansuchen mit dem zur Verfügung stehenden Formular.
Kalkulation der notwendigen finanziellen Mittel nach dem zur Verfügung stehenden Kalkulationsraster.
Projektbeschreibung mit Darstellung der Inhalte und Vorhaben (innerhalb der formalen Vorgaben des Antragformulars)
Allfälliges Anschauungsmaterial ausschließlich per Internetlinks
Aus den Bewerbungsunterlagen muss hervorgehen, für welchen der Fördertöpfe SHIFT (1), (2), (3) oder (4) eingereicht wird.
3.2. BEWERBUNGSFRIST
Einreichungen müssen bis spätestens 15. Jänner 2017 abgegeben werden. Das Internetportal zur Einreichung schließt automatisch um 24:00 Uhr dieses Tages.
Bitte bedenken Sie, dass es stets zu Serverüberlastung kommen kann und reichen Sie daher rechtzeitig ein.