NON-PROFIT-ORGANISATIONEN
Die österreichische Bundesregierung hat einen Unterstützungsfond für Non-Profit-Organisationen eingerichtet.
Ab 8. Juli 2020 können gemeinnützige Organisationen wie Kulturvereine um Unterstützung ansuchen. Empfohlen wird, möglichst bald einzureichen!
Alle Informationen finden Sie unter: https://npo-fonds.at/
Auf Druck der IG Kultur wurden die strengen Förderbedingungen bezüglich der Statuten gelockert. Falls Ihre Statuten nicht den Bedingungen entsprechen sollten, kann der Verein aufgefordert werden, innerhalb von sechs Monaten die Statuten an die Erfordernisse anzupassen. (Quelle: § 4 Abs. 2 NPO-Fonds-Richtlinienverordnung)
Sollten Sie davon betroffen sein, können Sie bezüglich einer Beratung sich direkt an die IG Kultur Wien (kis@igkulturwien.net) wenden.
Die wichtigsten Informationen finden Sie zusammengefasst auch auf der Homepage der IG Kultur: https://igkultur.at/artikel/unterstuetzungsmoeglichkeiten-fuer-von-covid19-massnahmen-betroffene-kunst-und#vereine
FREISCHAFFENDE KÜNSTLERINNEN
Weiters wurde ein Unterstützungsfond für freischaffende KünstlerInnen eingerichtet.
Alle Informationen dazu finden sie unter https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.859358&portal=svsportal