... zur Einreichung
... zur Einreichung
Nein. Ein Zwischenspeichern ist nicht möglich. Das Formular muss in einem Zug ausgefüllt und abgeschickt werden. Zur Vorbereitung steht hier eine Voransicht des Antragsformulars als PDF zur Verfügung.
Der Bearbeitungszeitraum kann bis zu 4 Wochen dauern.
Diese Zeitspanne muss bei der Planung des Projekts berücksichtigt werden. Rechnungen und Belege, deren Leistungszeitraum vor dem Datum der Zusage liegt, können bei der Abrechnung nicht berücksichtigt werden.
Falls du nach deiner Einreichung innerhalb von 4 Wochen keine Rückmeldung erhältst, melde dich bitte bei der Projektleitung.
Ja.
Für das persönliche Treffen bei der Antragsstellung und für die weitere Zusammnenarbeit ist es aber ein Vorteil, wenn dein Coach / deine Coach bei dir in der Nähe ist.
... zum Projekt
Kunst- und Kulturprojekte aller Disziplinen können eingereicht werden.
Welche Projekte bis jetzt eingereicht wurden, kannst du auf der CASH.FOR.CULTURE-Website nachlesen.
Projektänderungen und -verzögerungen sind unverzüglich schriftlich an die Projektleitung zu kommunizieren und zu argumentieren. Die Projektleitung entscheidet dann, ob das Projekt in abgeänderter Form bzw. verzögert zum Abschluss kommen kann.
Die Anschaffung von technischem Equipment ist bis zu einer Pauschale von 400 Euro gestattet. Die Anschaffung muss jedoch im Antrag verschriftlich sein, inkl. einer Argumentation, warum die benötigte Ausstattung nicht ausgeborgt werden kann.
Es wird empfohlen, Angebote eines Equipment-Verleihs (zB. WIENXTRA-Medienzentrum) zu nutzen.
Grundsätzlich schon.
Reisekosten müssen im Antrag verschriftlich sein, inkl. einer Argumentation, warum die Reise für das Projekt unbedingt notwendig ist.
Den Belegen für Reise- und Transportkosten sind folgende Informationen beizulegen: Zweck der Fahrt/Reise, Name und Funktion der Fahrgäste/Reisenden, Datum und Strecke
Es wird empfohlen - wenn möglich - bewusst und ökologisch zu Reisen und aus diesem Grund öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen und Billig-Flüge zu vermeiden.
Dein Projekt kann über die Social Media Kanäle von BASiS.KULTUR.WiEN (facebook, instagram) beworben werden. Gib der Projektleitung bitte rechtzeitig - im besten Fall zwei Wochen vorher - Bescheid.
Wir freuen uns auch, wenn ihr uns im Prozess mitnehmt und in euren Stories und Beiträgen verlinkt.
Du kannst auch ein Kulturprofil anlegen, um dich als Künstler*in zu präsentieren und deine Veranstaltungen in den Veranstaltungskalender von BASiS.KULTUR.WiEN eintragen.
Grundsätzlich gilt, dass das Projekt allein durch die CASH.FOR.CULTURE-Förderung umsetzbar sein muss. Es können aber zusätzliche Finanzierungsquellen etwa über das BMKÖS oder eine Förderung auf Bezirksebene angesucht werden. Diese sind in der Kalkulation anzuführen. Im Falle weiterer Fördergeber*innen ist anzugeben, für welche Kosten die Finanzierung von CASH.FOR.CULTURE verwendet werden soll.
WICHTIG: Ein Projekt, das von CASH.FOR.CULTURE gefördert wird, kann keine zusätzliche Förderung für dasselbe Projekt von der MA7 erhalten. Allerdings besteht die Möglichkeit, das Projekt bei beiden Förderstellen gleichzeitig einzureichen. Es darf jedoch nur eine der beiden Finanzierungen für das Projekt verwendet werden.
... zum Abschluss
Wenn die Fördersumme nicht zur Gänze verbraucht wird, muss das restliche Geld an die BASiS.KULTUR.WiEN rücküberwiesen werden. Nimm in diesem Fall bitte Kontakt mit der Projektleitung auf.
Wenn das Projekt nicht umgesetzt werden kann, muss die gesamte Förderung an BASiS.KULTUR.WiEN rücküberwiesen werden. Nimm in diesem Fall bitte Kontakt mit der Projektleitung auf.
Wird ein Endprodukt abgegeben (zB. Musikvideo in Form eines YouTube-Links), reichen die Angaben im Schlussbericht.
Gibt es kein Endprodukt, muss der Projektverlauf ausführlich und über den gesamten Projektverlauf hinweg schriftlich und visuell in Form von Fotos festgehalten werden.
... zur Abrechnung
Der Abrechnungsleitfaden mit allgemeinen Angaben zur Abrechnung und Vorlagen ist unter Richtlinien und Abrechungsleitfäden zu finden. Die nachfolgenden Informationen dienen der Ergänzung.
Ja.
Mit der finanziellen Unterstützung sollen die Produktionskosten (Sachkosten und Personalkosten) des eingereichten Projekts abgedeckt werden. Die Ausbezahlung von Eigenhonoraren ist dabei nicht vorgesehen.
Mit dem erhaltenen Fördergeld dürfen keine Spenden getätigt oder Mitgliedsbeiträge bezahlt werden. Nicht anerkennungsfähige Kosten sind weiters Geldstrafen, Verzugszinsen, Mahnspesen, alkoholische Getränke und Rauchwaren.
Werden zB. Überweisungen von Dritten für das Projekt getätigt, ist das Formular Kostenrückerstattung auszufüllen. Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass die dritte Person seine/ihre Ausgaben von dir zurückbekommen hat.
Die Abrechnungsunterlagen müssen 10 Jahre nach der Auszahlung der finanziellen Mittel aufbewahrt werden.
Unleserlich gewordene Belege werden nicht akzeptiert. Es wird empfohlen, auf Thermopapier ausgestellte Belege zu kopieren, da diese mit der Zeit verblassen.
Sollten Fragen auftauchen, die nicht in den FAQs beantwortet werden, kannst du dich jederzeit an deinen Coach oder die Projektleitung wenden.